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Diese besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Strafrecht vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben (§ 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO), die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht. Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden. Das heisst, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung durch eine Vielzahl von Gerichtsverhandlungen verfügen. Besondere Kenntnisse (vgl. § 13 FAO) besitzt der Fachanwalt für Strafrecht in den Bereichen:
Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen seines Fachgebietes gemäss § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen, ansonsten wird der Titel aberkannt. strafrecht-muenster.minoggio.de • Minoggio - Rechtsanwälte und Strafverteidiger • "Strafrecht Hamm", "Wirtschaftsrecht Hamm", "Steuerrecht Hamm", "Strafverteidiger Hamm", ... "Strafrecht Münster", "Wirtschaftsrecht Münster", "Steuerrecht Münster", "Strafverteidiger Münster", ... • • Minoggio Rechtsanwälte • Südring 14 • 59065 Hamm • • TEL: +49-(0) 2381 92 07 60 • FAX: +49-(0) 2381 92 07 65 • EMAIL: mail@minoggio.de • INTERNET: www.minoggio.de • Webdesign durch artflow® aus Hamm in Westfalen [ www.artflow.de ] |
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